ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.     Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.1.  Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten für alle mit DEMIT Performance Improvement Solutions GesbR als Auftragnehmer („AN“) abgeschlossenen Verträge die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages des AN bilden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

 

1.2.  Dies gilt ungeachtet allfälliger Hinweise des Kunden auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, denen keinerlei rechtliche Wirkung zukommt, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese dem AN zur Kenntnis gebracht wurden.

 

1.3.  Diese AGB gelten auch für Cloud-Services des AN, wozu u.a. die Bereitstellung von „Software as a Service (SaaS)“ oder „Platform as a Service (PaaS)“ zählen. Sofern der Kunde bei der Verwendung der Cloud-Services personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) bzw. des Datenschutzgesetzes („DSG“) verarbeiten möchte, ist dafür vorab mit dem AN einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.

 

2.     Zustandekommen des Vertrages

 

2.1.  Sofern im Angebot nicht gegenteilig angeführt, sind Angebote des AN unverbindlich und verpflichten den AN nicht zur Leistung. Ebenso sind die auf der Webseite des AN bzw. sonst in Prospekten, Katalogen, Preislisten usw. enthaltene Angaben über die vom AN angebotenen Leistungen unverbindlich.

 

2.2.  Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der vom Kunden erhaltene Auftrag schriftlich (wozu auch E-Mail oder eine andere elektronische Form zählt) vom AN bestätigt wurde oder der Bestellung des Kunden durch Beginn der Durchführung durch den AN tatsächlich entsprochen wurde.

 

2.3.  Für den Inhalt des Vertrages sind die Angaben in der Bestätigung des AN maßgebend.

 

2.4.  Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, der ordnungsgemäßen Belieferung des AN durch dessen Vorleistungserbringer. Sollte die Leistung des AN aus diesen Gründen nicht bzw. nur teilweise verfügbar sein, informiert der AN den Kunden unverzüglich und erstattet eine allenfalls bereits erbrachte Gegenleistung zurück. Eine darüber hinausgehende Haftung des AN besteht nicht.

 

3.     Umfang und Erbringung der Leistung

 

3.1.  Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den AN erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Kunden oder in den Geschäftsräumen des AN innerhalb der normalen Arbeitszeit des AN.

 

3.2.  Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Personen obliegt dem AN, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

 

3.3.  Allfällige, für die Ausführung des Auftrages erforderliche, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Kunden beizubringen bzw. zu erwirken. Der Kunde hat den AN aus allenfalls daraus resultierenden Gebühren, Schäden, Kosten, etc. vollkommen schad- und klaglos zu halten.

 

3.4.  Kosten für auf Wunsch des Kunden angefertigte Entwürfe, Skizzen, Muster udgl. sind dem AN auch dann zu ersetzen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, sofern nicht anders im Angebot festgehalten.

 

3.5.  Leistungen des AN, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, sind vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen zu vergüten. Dazu zählen insbesondere, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht vom AN zu vertretender Umstände entstanden sind.

 

3.6.  Sofern nicht gegenteilig vereinbart, ist der AN weder verpflichtet, ein Benutzerhandbuch oder sonstige Dokumentation zu übergeben, noch Schulungen zu halten. (Ein)Schulungen sowie allenfalls gewünschte Aktualisierungen, Änderungen, Erweiterungen bzw. eine Wartung etc. sind jeweils gesondert zu beauftragen bzw. zu vereinbaren und entsprechend zu vergüten.

 

3.7.  Der Kunde verpflichtet sich, zeitgerecht alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlich sind. Insbesondere hat der Kunde fristgerecht und auf eigene Kosten sämtliche zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung zu stellen. Ferner hat der Kunde den AN auf dessen Ersuchen bei der Problemanalyse und der Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Leistungen zu unterstützen.

 

3.8.  Sofern die Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen Anschlüsse, Stromversorgung, etc. unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde ist ferner für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen in Bezug auf den Betrieb der Hardware bzw. anderer Software verantwortlich. Der AN übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass gelieferte Software mit anderen, nicht vertragsgegenständlichen Programmen des Kunden kompatibel ist.

 

3.9.  Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, die räumlichen und technischen Voraussetzungen (dies umfasst beispielsweise allenfalls erforderliche Schnittstellen) für die Verwendung der vom AN erbrachten Leistungen zu schaffen. Der AN haftet daher nicht für den vom Kunden gewählten Verwendungsort bzw. die technischen Voraussetzungen, die der Kunde für die Verwendung der Produkte des AN geschaffen hat.

 

3.10.       Der Kunde ist verpflichtet, die allenfalls zur Nutzung der Leistungen erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Besteht der Verdacht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis solcher Passwörter haben, so hat der Kunde die Passwörter unverzüglich zu ändern bzw. den AN unverzüglich schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Werden Leistungen des AN mittels Nutzung der Passwörter des Kunden von unberechtigten Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zur Änderung der Passwörter bzw. Übermittlung der Aufforderung zur Änderung der Passwörter. Der Kunde haftet ferner für sämtliche Schäden, Kosten, etc. die durch unzureichende Geheimhaltung solcher Passwörter bzw. durch Weitergabe der Passwörter oder Waren/Leistung an Dritte entstehen.

 

3.11.   Der AN ist nicht verpflichtet, Daten oder Informationen, die vom oder im Auftrag des Kunden an den AN übermittelt werden, auf deren Inhalt, logischen Gehalt oder Richtigkeit zu überprüfen. Sollten solche Daten oder Informationen rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sein, der für die Erbringung der beauftragten Leistung notwendig ist, so haftet dafür der Kunde und wird den AN hinsichtlich daraus entstehender Kosten oder Schäden vollkommen schad- und klaglos halten.

 

3.12.   Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, wird der AN dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der AN die Ausführung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dies irgendwelche Ansprüche des Kunden begründet.

 

3.13.   Bei Bestellung von Software bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme. Der AN stellt Software von Dritten nur in jenem Rahmen zur Verfügung, der durch die Lizenzbedingungen dieses Dritten vorgegeben wird.

 

3.14.   Im Falle der Betreuung von IT-Systemen wie zB Serversysteme, Clientsysteme umfasst die Leistung telefonische Hilfestellung und Hilfestellung durch Fernwartung bei Problemen und Störungen mit Hardware, Betriebssystem, Datenbanksystem und den gesondert zu vereinbarenden Anwendungssoftwarepaketen. Etwa notwendige Ersatzteile und Verbrauchsmaterial werden dabei gesondert berechnet. Die Betreuung erfolgt mangels anderer Vereinbarung nur an Arbeitstagen zwischen 09.00 und 17.00 Uhr.

 

3.15.    Sofern die Leistung des AN ein „update-Service“ beinhaltet, ist davon das (uU automatisierte) Einspielen von allgemein und ohne gesondertes Entgelt verfügbaren Versionen von Software umfasst. Die Auswahl der tatsächlich durchgeführten Release-Updates obliegt dabei dem AN.

 

3.16.   Das gesondert zu beauftragende Monitoring der Systeme umfasst die proaktive periodische Überprüfung der Systeme auf mögliche Schwachstellen und Kapazitätsengpässe sowie die Information des Kunde darüber. Der uU nötige Ausbau der Systeme aufgrund der Erkenntnisse aus dem Monitoring ist gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

 

3.17.   Voraussetzung für Betreuung, Update-Service und Monitoring ist das Vorhandensein eines gesicherten Zugangs zu den relevanten Systemen des Kunden über das Internet und deren Freigabe für das Personal und die Monitoring-Systeme des AN. Bei Betreuungs- und Wartungsleistungen schuldet der AN das ordnungsgemäße Bemühen um eine Aufrechterhaltung bzw. Wiederingangsetzung des Systems bzw. der zu wartenden IT-Komponenten. Für einen bestimmten Erfolg wird keine Gewähr geleistet. Insofern ist auch die Fälligkeit des Entgelts an keinen Erfolg geknüpft.

 

4.     Termine und Leistungsfristen

 

4.1.  Allenfalls vereinbarte Leistungsfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht anders ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde.

 

4.2.  Wird aus dem alleinigen Verschulden des AN eine unverbindliche Leistungsfrist um mehr als acht Wochen bzw. eine verbindliche Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten, so kann der Kunde dem AN schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest zwei Wochen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

 

4.3.  Bei weder vom AN noch dem Kunden zu vertretenden Verzögerungen, verlängert sich die vereinbarte Leistungsfrist und verschiebt sich der vereinbarte Termin um die Dauer der Verzögerung. Sofern der ursprüngliche Leistungstermin in einem solchen Fall bereits um 12 Wochen überschritten wurde, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche der Parteien sind ausgeschlossen.

 

4.4.  Kann die Leistung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht erbracht werden, so ist der AN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde diese Gründe auch innerhalb einer ihm vom AN gesetzten angemessene Nachfrist nicht beseitigt. In diesem Fall hat der Kunde dem AN die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für die infolge des Rücktritts vom Vertrag notwendige Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen zu ersetzen. Des Weiteren hat der Kunde dem AN als Ersatz für den Rücktritt 30% der Auftragssumme für den entgangenen Gewinn in Form einer Einmalzahlung zu bezahlen. Die Geltendmachung allfälliger sonstiger, darüber hinausgehender Ansprüche des AN wird davon nicht berührt.

 

4.5.  Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann der AN im Falle des ungenutzten Verstreichens einer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In Bezug auf den vom Kunden dem AN zu leistenden Ersatz gilt Punkt 4.4 sinngemäß. Dies gilt auch sofern berechtigte Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser trotz Begehren des AN weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung oder Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt.

 

5.     Pflichten des Kunden iZm Cloud-Services

 

5.1.  Zur Nutzung der Cloud-Services ist lediglich der Kunde sowie beim Kunden beschäftigte Dienstnehmer (abhängig von der Anzahl der erworbenen Lizenzen) berechtigt. Der Kunde trägt die Verantwortung bezüglich der zugriffsberechtigten Personen.

 

5.2.  Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass bei ihm eine geeignete Software sowie Hardware zur Nutzung der Cloud-Services des AN zum Einsatz kommt.

 

5.3.  Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich und hat selbst dafür zu sorgen, dass gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten seiner Daten eingehalten werden.

 

5.4.   Der Kunde ist für den Inhalt bzw. die Beschaffenheit der gespeicherten Daten verantwortlich. Seine diesbezügliche Verantwortlichkeit bemisst sich so, als ob die Datenspeicherung auf seiner eigenen Hard- und Software hausintern erfolgen würde. Der Kunde darf daher die vom AN erbrachten Leistungen ausschließlich in Übereinstimmung mit den jeweiligen maßgeblichen Rechtsvorschriften nutzen. Insbesondere, hat der Kunde daher sicherzustellen, dass bei der Nutzung der Cloud-Services

 

5.5.1       keine rechtsverletzenden Inhalte oder anderweitig rechtswidrige oder unerlaubte Inhalte gespeichert oder genutzt werden;

5.5.2       keine Softwareviren, oder schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Programme, etc. in den Daten enthalten sind oder gespeichert werden;

5.5.3       die Integrität oder Leistungsfähigkeit der vom AN angebotenen Services nicht beeinträchtigt oder gestört werden;

5.5.4       unbefugte Dritte nicht über die Benutzerinformationen des Kunden Zugang zu den Cloud-Services erlangen.

 

5.5.  Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, dem AN unverzüglich jede unbefugte Nutzung der Cloud-Services sowie jede andere dem Kunden bekannt gewordene oder vom Kunden vermutete Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen anzuzeigen. Der Kunde hat unverzüglich alle zumutbaren Maßnahmen zur sofortigen Unterbindung derartiger Verletzungen zu ergreifen.

 

6.     Verfügbarkeit von Cloud-Services

 

6.1.  Der AN erbringt seine Leistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und unter Bedachtnahme der für den Kunden bestmöglichen Verfügbarkeit. Der AN übernimmt allerdings keine Gewähr dafür, dass seine Dienste ohne Unterbrechung ständig zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

 

6.2.  Der Kunde ist verpflichtet, allfällige dem AN zurechenbare Störungen bzw. Fehler unverzüglich dem AN unter Angabe der möglichen Ursachen schriftlich zu melden und diesem die Behebung der Störung umgehend zu ermöglichen.

 

6.3.  Kann eine Behebung der Störung aus Gründen, die im Einflussbereich des Kunden liegen, nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, ist der AN für daraus resultierende Folgen nicht verantwortlich. Der Kunde hat dem AN daraus entstandene Kosten zu ersetzen.

 

6.4.  Eine Störung ist insbesondere dann nicht dem AN zuzurechnen, wenn diese auf Programmänderungen, Ergänzungen, nicht spezifikations- bzw. sachgerechter Nutzung, sonstiger Eingriffe des Kunden oder Dritter, Überalterung von IT-Komponenten des Kunden, Fehlbedingung oder externe Einflüsse beruht, durch Computerviren oder Hacking beim Kunden verursacht wurde oder wenn der Kunde oder Dritte die vom AN auferlegten Richtlinien bzw. Anweisungen nicht eingehalten haben. Die Beweislast, dass eine Störung dem AN zuzurechnen ist bzw. die Einhaltung der

 

6.5.  Der AN wird dem Kunden Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen der vom Kunden in Betrieb befindlichen Services, soweit diese insbesondere zur Wartung, Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten, Verbesserung einer Lieferung oder einer Leistung oder Vermeidung von Störungen erforderlich sind, ohne schuldhafte Verzögerung in geeigneter Weise mitteilen. Dazu zählt beispielsweise auch eine rechtzeitige Ankündigung auf der Website des AN. Die Haftung des AN für diese Unterbrechungen ist ausgeschlossen, insbesondere bei Mängeln der Verfügbarkeit von Leitungen und Einrichtungen Dritter.

 

7.     Abnahme

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die (Teil-)Leistungen des AN als abgenommen, sobald der AN die (Teil-)Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat und der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich einen begründeten Widerspruch gegen die Abnahme erhebt.

Geringfügige Fehler oder Mängel, die die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Leistung des AN nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht einen Widerspruch gegen die Abnahme zu erheben.

8.     Entgelt

 

8.1.  Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise als Nettopreise in Euro exklusive Umsatzsteuer (USt).

 

8.2.  Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen prompt bei Erhalt fällig. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten.

 

8.3.  Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Die im Fall des Verzugs entstehenden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten von Inkassobüros und Rechtsanwälten sind vom Kunden zu tragen.

 

8.4.  Bei Zahlungsverzug ist der AN weiters berechtigt, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden auszusetzen bzw. vom Vertrag zurückzutreten (siehe Punkt 4.5).

 

8.5.  Die erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts samt Nebenkosten im Eigentum des AN. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts behutsam zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen und dies dem AN auf dessen Verlangen schriftlich nachzuweisen.

 

8.6.  Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, widrigenfalls die Forderung als anerkannt gilt. Vom Kunden erhobene Einwendungen gegen die Rechnung berühren die Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht. Dies gilt nicht, wenn die Beanstandung einen offensichtlichen Fehler der Rechnung betrifft.

 

8.7.  Gegen Ansprüche des AN kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

 

8.8.  Alle vom Kunden geleistete Zahlungen werden zuerst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des Kunden sind unbeachtlich.

 

8.9.  Periodisch anfallende Entgelte sind grundsätzlich auf monatlicher Basis im Vorhinein zu bezahlen. Solche periodisch anfallenden Entgelte sind zudem wertgesichert. Basis ist der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex (Indexbasis: Jahres-VPI 2020 = 100), oder ein an seine Stelle tretendender Index. im Falle einer Steigerung werden solche periodisch anfallenden Entgelte in jenem Verhältnis anpasst, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat, wobei Schwankungen von unter 1% unberücksichtigt bleiben. Sobald diese Schwelle überschritten wird, ist die gesamte Änderung in voller Höhe maßgeblich. Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar.

 

8.11.       Nebenkosten, die bei der Durchführung der Leistung entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Zu den Nebenkosten zählen u.a. Kosten für Datenträger, Kosten zur Informationsbeschaffung, etc..

 

9.     Gewährleistung

 

9.1.  Der AN leistet Gewähr, dass seine Leistungen bzw. Waren den vertraglich beschriebenen Leistungsmerkmalen entsprechen.

9.2.  Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme der Leistung.

 

9.3.  Die Anwendbarkeit von § 933 b Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch („ABGB“) ist ausgeschlossen.

 

9.4.  Die Aktualisierungspflicht gem. § 7 Verbrauchergewährleistungsgesetz ist ausgeschlossen.

 

9.5.  Gewährleistungsansprüche setzen die Erhebung einer schriftlichen, detaillierten und rechtzeitigen Mängelrüge voraus. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde dem AN alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Ergibt die Untersuchung, dass der Fehler nicht vom AN zu vertreten ist, sind die Kosten der Untersuchung vom Kunden zu tragen.

 

9.6.  Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 zweiter Satz ABGB ist ausgeschlossen.

 

9.7.  Der AN hat bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels nach seiner Wahl die mangelhafte Lieferung oder Leistung oder deren mangelhaften Teile zu beheben oder zu ersetzen oder bei geringfügigen Mängeln, eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.

 

9.8.  Allfällige Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung bzw. Reduktion der Zahlung.

 

9.9.  Erfüllt der AN innerhalb angemessener Frist berechtigte Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht bzw. nicht ordnungsgemäß, so hat der Kunde das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt ist dem AN schriftlich mitzuteilen.

 

9.10.       Werden die Leistungen des AN nachträglich durch den Kunden oder durch Dritte verändert entfällt jegliche Gewährleistung. Der AN leistet ferner keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die beispielsweise auf unsachgemäße oder widmungswidrige Verwendung oder Bedienung zurückzuführen sind bzw. aufgrund der Nichteinhaltung von Sicherheits- oder sonstigen Anweisungen entstanden sind.

 

10.  Haftung

 

10.1.       Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes („PHG“) ist die Haftung des AN auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung des AN für leichte und grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der AN haftet ferner nicht für den Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn oder sonstigen indirekten oder mittelbaren Schäden. Die Haftung für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Im Falle von Personenschäden gelten die Haftungsbeschränkungen nicht.

 

10.2.       Der AN übernimmt keine Haftung für die vom Kunden im Rahmen der Cloud-Services gespeicherten und verarbeiteten Daten.

 

10.3.       Die maximale Haftung des AN ist der Höhe nach jeweils auf die Summe der pro Auftrag erhaltenen Zahlungen beschränkt.

 

10.4.       Schadenersatzansprüche gegen den AN verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

 

11.  Eigentums- und Immaterialgüterrechte

 

11.1.       Sofern nicht anders vereinbart, stehen alle gewerblichen Schutzrechte (wie beispielsweise Patent- , Marken-, Urheber-, oder Designrechte, usw.) sowie allenfalls daraus abgeleitete Rechte an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Kunde zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich dem AN zu.

 

11.2.       Eine Übertragung des Source Codes (Quellcode) vom AN auf den Kunden ist – sofern nicht anders vereinbart – nicht geschuldet und bleibt dieser im uneingeschränkten Eigentum des AN.

 

11.3.       Der Kunde erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, diese Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen im vereinbarten Gebiet zum vereinbarten vertraglichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu benutzen.

 

11.4.       Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AN ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken, graphische Gestaltungen oder sonstige Waren/Leistungen, an denen Rechte des AN oder Dritter bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder anders als vereinbart zu benutzen.

 

11.5.        Der Kunde verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand vertragsgemäß und nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGBs zu gebrauchen und haftet dem AN für allfällige Schäden, die diesem aus einem vereinbarungs- bzw. widmungswidrigen Gebrauch entstehen. Der Kunde hat den AN ferner im Falle der Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Eigentumsrechten durch ihn oder ihm zurechenbarer Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten.

 

11.6.       Eigentumshinweise, Markenzeichen oder Ähnliches an den Leistungen des AN bzw. Dritter dürfen vom Kunden weder entfernt, bearbeitet, verändert noch unleserlich gemacht werden.

 

11.7.       Angebote, Ausführungsunterlagen wie Pläne oder Skizzen, Muster, Kataloge, Abbildungen sowie sonstige technische Unterlagen udgl des AN bleiben Eigentum des AN und unterliegen den vorstehenden Bestimmungen zu den gewerblichen Schutz- bzw. Eigentumsrechten.

 

11.8.       Die Beendigung der Vertragsbeziehung sind allenfalls überlassene Handbücher und Dokumentationen in elektronischer Form vom Kunden zu löschen.

 

11.9.       Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, welche der AN zu vertreten hat, kann der AN auf eigene Kosten die Software ändern, austauschen oder ein Nutzungsrecht erwirken. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, hat der Kunde auf Verlangen des AN unverzüglich die Software einschließlich dazu überlassener Unterlagen zurückzugeben. Sofern der AN keinen Ersatz liefern kann, wird dem Kunde das Entgelt abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr rückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunde bestehen nicht.

 

 

 

12.  Vertragsdauer

 

12.1.       Bei Verträgen, die auf regelmäßig zu erbringende bzw. wiederkehrende Leistungen gerichtet sind (wie beispielsweise Verträge betreffend befristeter Software-Lizenzen, Cloud oder Hosting-Services) beträgt die Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht zum Ende der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt wird.

 

12.2.       Das Recht der Vertragsparteien den Vertrag aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen, bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wurde oder wenn eine Vertragspartei eine wesentliche Vertragsbestimmung verletzt. Eine Kündigung aus wichtigen Gründen kann jeweils nur von der vertragstreuen Partei ausgesprochen werden.

 

13.  Geheimhaltung und Datenschutz

 

13.1.       Der Kunde ist zur Geheimhaltung aller sensiblen und vertraulichen Informationen und Daten verpflichtet, über die er aufgrund des Vertrages bzw. der Geschäftsbeziehung mit dem AN Kenntnis erlangt.

 

13.2.       Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine mit dem erteilten Auftrag im Zusammenhang stehenden Daten vom AN verarbeitet und an mit dem AN verbundene Unternehmen übermittelt werden. Der An speichert und verarbeitet den Namen, die Adresse (inklusive E-Mail Adresse), Telefonnummer sowie die Kontodaten des Kunden, um die Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu gewährleisten. Diese Zustimmung kann der Kunde jederzeit schriftlich an den AN widerrufen.

 

14.  Datenverarbeitung und Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

 

14.1.       Sofern der Kunde bei der Nutzung der Cloud-Services die Speicherung bzw. Verarbeitung von personenbezogenen Daten beabsichtigt, verpflichtet er sich, davor mit dem AN einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen, der die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt.

14.2.       Die vom Kunden gespeicherten Daten bleiben gegenüber dem AN in der Dispositions- und Verfügungsgewalt des Kunden. Der AN wird auf diese Daten ohne Zustimmung des Kunden nicht zugreifen und lediglich die Daten am Cloud-Speicherplatz speichern. Der AN übernimmt daher auch keine Verantwortung für den Inhalt bzw. die Beschaffenheit der Daten.

 

14.3.       Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die geltenden Sicherheitsvorschriften des AN einzuhalten und auch alle sonstigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Der Kunde hat insbesondere die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, dass jederzeit die aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden können und verpflichtet sich, dem AN auf Anforderung jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung solcher Bestimmungen und dieser Vereinbarung notwendig sind.

 

14.4.       Die Verpflichtungen nach dem Punkt 13 und diesem Punkt 14 bleiben auch nach vollständiger Erfüllung des Auftrages durch den AN und nach Beendigung aller Schuldverhältnisse aufrecht.

 

15.  Sonstiges

 

15.1.       Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass der AN den Auftrag bzw. die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden als Referenz benützen und zu Werbezwecken verwenden darf.

 

15.2.       Diese AGB sowie die unter deren Einhaltung getroffenen Verträge enthalten sämtliche zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden, spätere Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den AN. Auch Vereinbarungen über das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit.

 

15.3.       Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.

 

15.4.       Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem AN umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunde zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten versendet wurden.

 

15.5.       Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

15.6.       Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam oder unzulässig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Fall von Lücken.

 

15.7.       Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.

 

15.8.       Für Vertragsverhältnisse mit Verbrauchern iSd Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), gelten die Bestimmungen dieser AGB nur insoweit, als das KSchG bzw. sonstigen Verbraucherschutzregelungen nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen.

 

15.9.       Die Anwendung der §§ 9 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1 und 2 E-Commerce Gesetz wird ausgeschlossen.

 

16.  Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

16.1.       Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Villach, Österreich. Der AN ist wahlweise berechtigt, den Kunden auch bei jenem Gericht zu belangen, welches aufgrund des Sitzes des Kunden örtlich und sachlich zuständig ist.

 

16.2.       Für allfällige Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsbestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Jänner 2022